LEISTUNGEN

Gerichtsgutachten Brandschutz

Sachverständige Expertise — neutral, fundiert, gerichtsfest

Brandschutzrechtliche Auseinandersetzungen erfordern ein hohes Maß an technischem Fachwissen und normativer Sicherheit. Als spezialisierte Brandschutzsachverständige erstellen wir Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Auftraggeber — präzise in der Methodik, klar in der Sprache und belastbar in der Argumentation.

Privatgutachten

Im Auftrag einer Partei — Bauherr, Auftragnehmer, Versicherung oder Anwalt — bewerten wir brandschutztechnische Sachverhalte unabhängig und erstellen ein belastbares Privatgutachten. Dieses kann als Grundlage für außergerichtliche Einigungen oder als ergänzendes Beweismittel im Verfahren eingesetzt werden.

Gerichtlich bestellte Gutachten

Als gerichtlich bestellte Sachverständige liefern wir dem Gericht eine neutrale, technisch fundierte Einschätzung zu brandschutzrechtlichen Fragestellungen. Unsere Gutachten entsprechen den formalen Anforderungen der Zivilprozessordnung und sind auf gerichtliche Verwertbarkeit ausgelegt.

Typische Gutachtenanlässe

Schadensanalyse nach Brandereignis

Klärung der Brandursache, Bewertung des Schadensumfangs und Prüfung, ob die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen den baurechtlichen Anforderungen entsprachen.

Mängel & Auflagenerfüllung

Beurteilung, ob vereinbarte oder behördlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden — relevant bei Bauabnahmestreitigkeiten und Gewährleistungsfällen.

Versicherungsstreitigkeiten

Technische Einschätzung für Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsnehmer: Waren die Brandschutzanforderungen erfüllt? Lagen Abweichungen vor, die Einfluss auf den Versicherungsfall haben?

Unser Ansatz: Technisch präzise, rechtlich verwertbar

Brandschutzgutachten stehen an der Schnittstelle von Ingenieurwissenschaft und Recht. Wir kennen beide Seiten: Unsere Gutachten sind technisch substanziell, klar strukturiert und in einer Sprache verfasst, die auch für juristische Laien verständlich ist. Wir benennen Mängel konkret, belegen sie normativ und leiten daraus nachvollziehbare Schlussfolgerungen ab — ohne Spielraum für Fehlinterpretationen.

Wir arbeiten auf Basis der jeweils geltenden Musterbauordnung, der einschlägigen DIN-Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik.

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