LEISTUNGEN
Gerichtsgutachten Brandschutz
Sachverständige Expertise — neutral, fundiert, gerichtsfest
Brandschutzrechtliche Auseinandersetzungen erfordern ein hohes Maß an technischem Fachwissen und normativer Sicherheit. Als spezialisierte Brandschutzsachverständige erstellen wir Gutachten für Gerichte, Versicherungen und Auftraggeber — präzise in der Methodik, klar in der Sprache und belastbar in der Argumentation.
Privatgutachten
Im Auftrag einer Partei — Bauherr, Auftragnehmer, Versicherung oder Anwalt — bewerten wir brandschutztechnische Sachverhalte unabhängig und erstellen ein belastbares Privatgutachten. Dieses kann als Grundlage für außergerichtliche Einigungen oder als ergänzendes Beweismittel im Verfahren eingesetzt werden.
Gerichtlich bestellte Gutachten
Als gerichtlich bestellte Sachverständige liefern wir dem Gericht eine neutrale, technisch fundierte Einschätzung zu brandschutzrechtlichen Fragestellungen. Unsere Gutachten entsprechen den formalen Anforderungen der Zivilprozessordnung und sind auf gerichtliche Verwertbarkeit ausgelegt.
Typische Gutachtenanlässe
Schadensanalyse nach Brandereignis
Klärung der Brandursache, Bewertung des Schadensumfangs und Prüfung, ob die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen den baurechtlichen Anforderungen entsprachen.
Mängel & Auflagenerfüllung
Beurteilung, ob vereinbarte oder behördlich vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt wurden — relevant bei Bauabnahmestreitigkeiten und Gewährleistungsfällen.
Versicherungsstreitigkeiten
Technische Einschätzung für Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsnehmer: Waren die Brandschutzanforderungen erfüllt? Lagen Abweichungen vor, die Einfluss auf den Versicherungsfall haben?
Unser Ansatz: Technisch präzise, rechtlich verwertbar
Brandschutzgutachten stehen an der Schnittstelle von Ingenieurwissenschaft und Recht. Wir kennen beide Seiten: Unsere Gutachten sind technisch substanziell, klar strukturiert und in einer Sprache verfasst, die auch für juristische Laien verständlich ist. Wir benennen Mängel konkret, belegen sie normativ und leiten daraus nachvollziehbare Schlussfolgerungen ab — ohne Spielraum für Fehlinterpretationen.
Wir arbeiten auf Basis der jeweils geltenden Musterbauordnung, der einschlägigen DIN-Normen sowie der anerkannten Regeln der Technik.